Lehrpraxis

Seit September 2009 ist die Psychotherapeutische Praxis von Frau von der Heydte auch als Lehrpraxis des Ausbildungsinstitutes für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie der Universität zu Köln, AKiP-Köln (www.akip.de), sowie der Akademie für Verhaltenstherapie in Köln, der AVT Köln (www.avt-koeln.org) zugelassen.
AKiP-Köln ist ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut am Klinikum der Universität zu Köln. Die Therapeutin / der Therapeut in Ausbildung weist ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium auf (Ärzte, Psychologen, Pädagogen, etc.). Durch diese Ausbildung erlangt sie / er die Approbation zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/ -en.
AKiP-Köln besteht seit 20 Jahren, Frau von der Heydte ist dort seit Beginn Dozentin, Supervisorin, später auch Selbsterfahrungsleiterin.
Die AVT ist ein Aus- und Weiterbildungsinstitut für Verhaltenstherapie in Köln. Psychologen erlangen ihre Approbation zur/m psychologischen Psychotherapeutin/en. Frau von der Heydte ist dort ebenfalls Supervisorin.

Was bedeutet Lehrpraxis?

In einer Lehrpraxis arbeiten Psychotherapeuten in Ausbildung, dies sind Ärzte, Psychologen oder Pädagogen mit einem abgeschlossenen Studium, die sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder zum psychologischen Psychotherapeuten ausbilden lassen. Die Ausbildung bei AKiP-Köln und der AVT Köln dauert 3 bis 5 Jahre. Erst nach 2 Jahren theoretischer Weiterbildung und erfolgreicher Prüfung dürfen die Kollegen psychotherapeutisch arbeiten. Die Ausbildung umfasst den Nachweis von 600 Theoriestunden und auch 600 psychotherapeutischen Stunden.

Was bedeutet dies für die Patientin, den Patienten?

Der Patient bzw. die Patientin und deren Familie kann entscheiden, ob er/sie sich von einem Psychotherapeuten in Ausbildung behandeln lassen möchte oder nicht. Wenn er/sie sich dafür entscheidet wird wie üblich eine eingehende Diagnostik vor der Behandlung durchgeführt, die den hohen Qualitätsstandards der Universität Köln entspricht. Entscheiden sich Patient und Psychotherapeut/in in Ausbildung für eine gemeinsame Behandlung, so stellt der Psychotherapeut/in in Ausbildung nach jeder 4. Behandlungsstunde seinen Patienten einem anerkannten Supervisor/in der Institute vor. Damit wird nach jeder 4. Psychotherapiestunde sichergestellt, dass die Behandlung positiv verläuft.
Der Patient wird somit optimal und nach den neuesten universitären Standards in der Praxis behandelt.