Verlauf/Kosten

Interessierte können sich telefonisch oder auch schriftlich anmelden und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.

Die Ersatzkrankenkassen oder alle sonstigen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer verhaltenstherapeutischen Behandlung. Bringen Sie daher bitte zum Erstgespräch ihre Versichertenkarte (Chipkarte) der jeweiligen Krankenkasse mit.

Die privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen übernehmen ebenfalls die Kosten einer verhaltenstherapeutischen Behandlung. Die Regelungen der einzelnen Privatkrankenkassen sind jedoch sehr unterschiedlich, so dass es ratsam ist sich vorher dort zu informieren. Das Honorar für Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), dies entspricht der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Nach einem Erstgespräch, ca. 50 Min., werden meist weitere probatorische Sitzungen vereinbart. Diese dienen der Diagnosestellung und dazu herauszufinden, welche Veränderungsziele der Patient hat und welche Lernerfahrungen (Methoden) für den Patienten notwendig sind um sich diesem Ziel anzunähern.

Haben sich Patient und Therapeutin über einen Therapieplan verständigt, wird ein Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Verhaltenstherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt. Hierzu wird auch ein ärztliches Gutachten (Konsiliarbericht) vom Hausarzt hinzugezogen, mit dem medizinische Einwände, die einer psychotherapeutischen Behandlung entgegenstehen könnten, ausgeschlossen werden.
Paartherapie wird leider von den Krankenkassen nicht übernommen, so dass Sie hierfür zum Selbstzahler werden (Honorar nach GOP).

Wenn Sie ihre Behandlung aus persönlichen Gründen selbst bezahlen möchten, so ist dies ebenfalls möglich (Honorar nach GOP).