Supervision

Akkreditierung als Supervisorin und Selbsterfahrungsleiterin bei der Psychotherapeuten Kammer NRW, d.h. es kann sowohl im Rahmen der Ausbildung zur verhaltenstherapeutischen Psychotherapeutin ( PP und KJP) Supervision in Anspruch genommen werden als auch im Rahmen der Qualitätssicherung (Fortbildungspflicht). Teilnahmebescheinigungen für die Kammer bzw. die Vergabe von Fortbildungspunkten für Supervision und Selbsterfahrung sind möglich.